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Reservierungen und Bewilligungen

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Muss ein Fest immer in einem Restaurant stattfinden. Es gibt noch viele andere Möglichkeiten. Beachten Sie aber, dass es kaum einen Platz auf dieser Erde gibt, der niemandem gehört. Sie müssen sich Gedanken darüber machen, ob sie den Platz an dem Sie Ihr Fest durchführen wollen, überhaupt betreten dürfen. Sonst können Sie unangenehme Erfahrungen machen. Bis hin zum Erscheinen der Polizei und einer eventuellen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Ein paar Gedanken

  • Handelt es ich bei dem Ort um einen privaten oder öffentlichen Ort. Betreten Sie Privatbesitz, können Sie sich strafbar machen. Klären Sie vorher die Besitzverhältnisse ab. Denken Sie daran: auch eine Strasse kann in Privatbesitz sein. Wir empfehlen in jedem Fall schriftliche Bewilligungen.
  • Öffentliche Grundstücke dürfen im Prinzip ohne Bewilligung genutzt werden. Aber nur dann, wenn nicht andere durch Sie gestört werden oder sich gestört fühlen. Sobald der Verkehr (inklusive Fussgänger) behindert wird, benötigen Sie eine Bewilligung der zuständigen Gemeinde. Eventuell benötigen Sie eine Bewilligung für die Organisation eines Anlasses (Gastwirtschaftsgesetz oder ähnliches).  Unser Rat: fragen Sie in jedem Falle bei der zuständigen Gemeinde nach.
  • Haben Sie an das Parkplatzproblem gedacht. Hat es genügend Parkplätze oder müssen weitere gesucht werden. Teilen Sie Ihren Gästen mit, wo sich die verwendbaren Parkplätze befinden. Parken Sie ohne Bewilligung auf Privatbesitz, kann der Besitzer eine Strafanzeige gegen Sie einreichen.
  • Jedes Fest verursacht Lärm. Informieren Sie sich bei der zuständigen Polizei oder der Gemeinde, ob eine Lärmschutzverordnung besteht. Richten Sie sich danach, vor allem, wenn Anwohner in unmittelbarer Umgebung Zuhörer Ihres Festes sind. Informieren Sie die Nachbarn oder laden Sie diese zu einem kurzen Besuch ein. Man wird Sie mit Nachsicht behandeln, auch wenn Sie länger als 24.00 Uhr feiern.
  • Feuerwerke sind in Mode gekommen. Da ein Feuerwerk erst bei Dunkelheit richtig zur Geltung kommt, wird es auch meist nach 22.00 Uhr abgeschossen. Dies verursacht Lärm. Melden Sie Ihr Feuerwerk schriftlich bei der Kantonspolizei und der zuständigen Gemeinde an. Holen Sie sich, wenn nötig sogar eine schriftliche Bewilligung. Ansonsten können Sie Probleme bekommen, wenn sich Anwohner in Ihrer Nachtruhe gestört fühlen.
  • Vermeiden Sie in der Nähe von Spitälern und Militäreinrichtungen zu feiern. Hier gelten immer besondere Regeln, die unter allen Umständen eingehalten werden müssen.
  • Denken Sie daran, dass auch Nebensächlichkeiten, wie der Ort für einen Apéro, ein Fotoshooting, eine Künstleraufführung, der Landeplatz für einen Helikopter nicht vergessen werden. Klären Sie alles ab, damit Ihr Fest nicht unangenehme Folgen für Sie hat.
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 15. März 2009 um 22:51 Uhr