Gastwirtschaftsgesetz? - Nie gehört!
Wer eine Hochzeit organisiert oder eine Geburtstagsparty schmeisst, hat genügend organisatorische Arbeit vor sich. Warum sich da noch um die Gesetze kümmern. So ganz ohne Gesetze geht es jedoch nicht, wenn auch in der Mehrzahl der Fälle sich das Versäumnis kaum negativ auswirken wird.
Unser Beispiel: der Kanton St. Gallen
Im Gastwirtschaftsgesetz des Kantons St.Gallen (sGS: 553.1) ist im Geltungsbereich definiert, dass dem Gesetz Veranstaltungen unterstehen, "an denen mitgebrachte und angelieferte Speisen und Getränke konsumiert werden. Und was anderes wird an einer Hochzeit gemacht? Findet das Ganze in einem Restaurant statt: kein Problem, der Wirt hat eine Betriebsbewilligung die von der Gemeinde erteilt wurde. Aus dem gleichen Gesetz geht hervor, dass für eine einmalige Veranstaltung, ein Patent für einen Anlass bei der Gemeinde gelöst werden muss. Dieses Patent wird mit oder ohne Berechtigung zum Alkoholausschank erteilt. Diese Situation tritt aber ein, wenn Sie Ihr Fest irgendwo feiern. Zum Beispiel in einem Gartenhaus oder auf der Strasse. In der Mehrzahl der Fälle werden Sie kaum Schwierigkeiten bekommen, wenn Sie dieses Patent nicht besitzen. Meist werden Sie diese Bewilligung nur vorweisen müssen, wenn es zu Störungen mit Gästen oder Ärger mit Nachbarn kommt. Doch dann ist es von Vorteil, wenn das Dokument vorhanden ist. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die Gemeinden vollziehen dieses Gesetz sehr unterschiedlich. Wenn Sie in einer grösseren Stadt ein Fest auf öffentlichem Grund veranstalten ist es jedoch höchst ratsam, wenn diese Bewilligung eingeholt wird. Wir sind auf die Situation im Kanton St. Gallen eingegangen, weil wir hier das gesetzliche Umfeld am besten kennen. In anderen Kantonen dürfte es jedoch ähnlich sein.

