Auch wenn hin und wieder romantische Vorstellungen daran scheitern: die Hochzeit ist aus der Sicht des Gesetzgebers hauptsächlich ein freiwilliger Vertrag zwischen zwei mündigen Personen. Man kommt aus diesem Grunde ohne das rechtliche Umfeld nicht aus.
Am Zivilstandsamt kommen Sie nicht vorbei
In der Schweiz ist eine Ehe dann gültig, wenn Sie die zivile Trauung vor einem Zivilstandsbeamten in einem vom Kanton bewilligten Zimmer geschlossen haben. Religiöse oder andere Trauzeremonien sind freiwillig und können erst nach der zivilen Trauung durchgeführt werden.
Vorbereitung zur Eheschliessung
Bevor eine zivile Trauung durchgeführt werden kann, müssen die Verlobten auf dem zuständigen Zivilstandsamt ihres Wohnortes ein Gesuch zur Durchführung des Vorbereitungsverfahrens stellen. Dieses Gesuch müssen Schweizer Verlobte mindesten sechs bis acht Wochen vorher stellen. Sind beide oder einer der Verlobten Ausländer, so sollten die Verlobten das Gesuch mindesten drei Monate vorher stellen. Dies hat zwei Gründe: erstens braucht es, je nach Herkunftsland, entsprechend Zeit, bis die erforderlichen Papiere eintreffen und zweitens müssen die Heiratsdokumente dem kantonalen Amt für Bürgerrecht und Zivilstand zur Prüfung vorgelegt werden.
Dokumente für die Eheschliessung
Die Dokumente für die Eheschliessung dürfen nicht älter als ein halbes Jahr alt sein und müssen in einer schweizer Amtssprache vorliegen. Dokumente, die in einer anderen Sprache vorliegen, sind in eine Schweizer Amtssprache oder in Englisch zu übersetzen und zu beglaubigen
Zu den Dokumenten bei Schweizer Partnern gehören
- Personenstandsausweis (erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes)
- Niederlassungsausweis oder Wohnsitzbescheinigung (erhältlich bei der Einwohnerkontrolle)
- Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind benötigen Sie die Geburtsscheine der Kinder
- Bei einer Wiederverheiratung benötigen Sie den Eheschein und das Scheidungsurteil respektive den Totenschein
Zu den Dokumenten bei ausländischen Partnern gehören
- Geburtsschein mit Angaben über die Eltern
- ein gültiger Pass
- Zeugnis über die Staatsangehörigkeit
- Zeugnis über den Zivilstand
Zu empfehlen ist aber in jedem Fall die Nachfrage bei Ihrem zuständigen Zivilstandesamt! Ist das Vorbereitungsverfahren durch das Zivilstandsamt beendet, erhalten die Brautleute eine schriftliche Mitteilung, dass die Trauung im nächsten halben Jahr vereinbart werden kann.
Trauzeugen
Die Brautleute sind verpflichtet, zur Trauung zwei mündige und urteilsfähige Trauzeugen mitzubringen.
Die Trauung
Alle, Brautpaar, wie Trauzeugen haben sich vor der Trauung durch einen Pass, Identitätskarte oder einen anderen amtlichen Ausweiss mit Foto zu legitimieren. Möchte sich das Brautpaar nicht auf dem Zivilstandsamt trauen lassen, welches das Vorbereitungsverfahren durchgeführt hat, so wird eine Trauungsermächtigung ausgestellt. Ist eine sprachliche Verständigung nicht möglich, da einer der Brautleute oder Zeugen einer schweizer Amtssprache nicht mächtig ist, müssen die Brautleute einen Dolmetscher zur Trauung mitbringen.
Die Brautleute werden einzeln gefragt, ob sie die Ehe freiwillig miteinander eingehen wollen. Ist diese Frage bejaht, tragen sich Brautpaar, Zeugen und Zivilstandsbeamter in das vorbereitete Eheregister ein. Die weitere Gestaltung der Trauung ist nicht vorgeschrieben und unterliegt dem Zivilstandsbeamten. Eine Trauung kann von 10 Minuten bis zu einer Stunde dauern.
Gebühren
Alle Dokumente und die Trauung selbst kosten Gebühren. Über die Höhe informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Zivilstandsamt




