Sans Souci; Events and more... Nachdruck nur mit Quellenangabe Alle Informationen auf eigenes Risiko

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AGB

Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Sans Souci ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, als einfacher Auftrag gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR), Art. 394 bis 406 zu betrachten.

Gültigkeit der Verträge

Mit der Erteilung eines Auftrages an Sans Souci, mündlich oder schriftlich, anerkennt der Auftaggeber die vorliegende AGB. Der Kunde anerkennt insbesondere, dass bei Kleinaufträgen eine Verarbeitungsgebühr anfällt (Adressenvermittlung).

Vertragsinhalt und Geltung

Sans Souci führt den ihr erteilten Auftrag mit Ausnutzung aller möglichen, rechtmässigen und für den Sachverhalt relevanten Recherchemöglichkeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus.
Die Sachbearbeiter und Vertrauenspersonen von Sans Souci halten strikte Schweigepflicht über alles, was mit dem Auftrag im Zusammenhang steht. Diese Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Auftrages.
Mit Vertragserteilung verpflichtet sich der Auftraggeber Alles zu unternehmen, dass keine Verzögerungen auftreten, die die Abwicklung des Projektes gefährden können.

Verrechnung der Stunden

Die Stunden werden gemäss Rapport verrechnet. Der Kunde hat jederzeit Einblick in die bisher geleistete Anzahl Stunden. Insbesondere bei einer Teilorganisation, bei der die Dienstleistung von Sans Souci stundenweise abgerechnet wird, wird der Kostenrahmen sowie die zu organiserenden Teilbereiche mit dem Kunden vor Auftragserteilung definiert. Der Kunde wird regelmässig über den Stand des Auftrages informiert.

Kündigung

Die Kündigung ist beidseitig jederzeit möglich. Der Kunde schuldet Sans Souci die bis zur Kündigung angefallene Arbeitszeit sowie die Entschädigung für Spesen und Fahrkosten. Im Falle einer Auflösung der Zusammenarbeit verbleiben alle Konzepte und Arbeitsleistungen Eigentum von Sans Souci bis alle finanziellen Verpflichtungen seitens des Kunden erfüllt sind.

Zahlungsmodalitäten

Die Zahlungsfrist ist 30 Tage nach erhalt der Rechnung. Bei Zahlungsverzug kann Sans Souci einen Verzugszins von 5% der Rechnungssumme pro Monat einfordern. Die Mehrwertsteuer entfällt.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist CH-9500 Wil und es gilt Schweizerisches Recht. 

Die übrigen Bestimmungen richten sich nach den Gesetzesbestimmungen über den einfachen Auftrag gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR), Art. 394 bis 406 und der übrigen geltenden Gesetzgebung.